In die Binsen gehen
Als Binsen werden die hohen Pflanzen oder Gräser in Feuchtgebieten an Gewässern, in Mooren, Wiesen und Sümpfen bezeichnet. Wir sehen sie beispielsweise an den Ufern der Teiche und Seen, wo sie ein undurchdringliches Dickicht bilden, das ein gutes Versteck für Wildenten und andere Wasservögel bietet. Wasservögel halten sich auch gerne an Land auf. Bei Gefahr, retten sie sich instinktiv ins Wasser und suchen Schutz zwischen Binsen. Gelingt das, sind sie in dem Dickicht vor dem Jäger, dem Jagdhund, vor den Greifvögeln und anderen Feinden verborgen. Die mit dieser Beschreibung verknüpfte Redensart "In die Binsen gehen" soll aus der Jägersprache des 19. Jahrhunderts stammen. Sie wird verwendet, wenn etwas verloren geht oder zunichte gemacht wird und wenn beabsichtigte Projekte misslingen.
Wie frühere Projekte, sollte auch dieses sorgsam ausgetüftelte Projekt "in die Binsen gehen", und das überraschte keinen der Anwesenden. - Dass euphorisch angekündigte Innovationen völlig "in die Binsen gehen", ist in der digitalen Welt keineswegs neu. - Wenn die sozialen Projekte der Regierung Merkel "in die Binsen gehen", wundert das heutzutage kaum noch jemand, weil der bekannte FDP-Bremsklotz manches zunichte macht, klägliche Reste im Bundesrat scheitern. - So musste auch diese Ehe unweigerlich "in die Binsen gehen".
Obwohl sich mit den Binsengewächsen meist die Vorstellung der Wertlosigkeit verbindet, haftet der Redensart "In die Binsen gehen" auch eine positive Seite an. Die Binse besteht aus weichem Mark mit einer festen biegsamen Rinde und ist somit ein ideales Flechtmaterial für Körbe, Schuhe, Taschen, Matten oder Reusen. Und die Reusen (Fangkörbe) sind es, die diese negative Redensart zumindest historisch positiv wenden. Als die andere Seite der Redensart für die Fischwirtschaft oder genauer für den Fischfang. Ging den Fischern ein Fisch in die Binsen, landete er später auf dem Fischmarkt und schließlich in Pfanne oder Kochtopf.
* Autor: Dr. Franz-Josef Hücker; -- Quelle: das Akazienblatt Nr. 01.2014, S. 11.