Muckefuck
Das Substantiv Muckefuck ist erklärungsbedürftig, weil es heute nicht mehr zum Wortschatz der meisten Menschen gehört, vor allem nicht der jüngeren Generation. Umgangssprachlich steht Muckefuck für Kaffee-Ersatz, Malzkaffee. Abwertend auch für zu dünn gebrühten oder wiederholt aufgebrühten Kaffee. Zu den Ersatzwörtern des Muckefucks gehören Malzkaffee, Blümchenkaffee, Ersatzkaffee, Lorke (Krötenbrühe), Plörre. Gemeint ist zumeist ein dünner, schlechter Kaffee, ein Kaffeeersatz. Muckefuck gilt als Kofferwort aus Mucken (rheinisch), das für braune Stauberde oder verwestes Holz steht, und fuck, das regional faul bedeutet.
Die erwähnte Herkunft des Muckefuck ist freilich nur eine unter vielen. Mindestens ebenso häufig findet sich die Auffassung, das Wort Muckefuck stamme aus dem Französischen, von Mocca faux (falscher Mokka), und sei während des deutsch-französischen Krieges oder der Annexion des Rheinlandes durch die Franzosen eingedeutscht worden. Entwickelt haben mag sich die unscharfe Wortherkunft auch dadurch, dass Friedrich der Große dem gemeinen Volk den Bohnenkaffee kurzerhand verboten hat. So etwas wäre heute gar nicht mehr erforderlich, weil das nunmehr für nicht besonders betuchte und am staatlichen Tropf hängende Menschen der Markt regelt und somit nicht mehr verboten werden muss. Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass viele Geschichten existieren, die sich munter um die Herkunft des Muckefucks ranken
Abschließend ist auf gesundheitliche Risiken zu verweisen, die bei dieser Plörre immer zu bedenken sind. Denn Muckefuck soll einen beachtlichen Anteil Acrylamid enthalten, das zu den giftigen und Krebs erzeugenden chemischen Substanzen zählt. Damit ist die Plörre schon in die Schlagzeilen geraten. Dank schwedischer Wissenschaftler, die das entdeckt haben und offensichtlich nicht ganz so schläfrig sind wie ihre Kollegen in den deutschen Laboren und Amtsstuben für Lebensmittelsicherheit, um die es hierzulande nicht gut bestellt ist.
* Autor: Dr. Franz-Josef Hücker; -- Quelle: das Akazienblatt Nr. 08.2012, S. 11.